Ordentliches Mitglied
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Bankkauffrau, Dipl.-Informatikerin (FH), Sprachwissenschaftlerin
Wahlkreis 225 Traunstein
Gewählt über Landesliste Bayern
1983 Mittlere Reife. 1983 bis 1986 Banklehre. 1987 Fachhochschulreife (Zweiter Bildungsweg), 1987 bis 1992 Informatikstudium an der FH Rosenheim, 1992 bis 1996 Studium der Sprachwissenschaften, Russisch und Spanisch an der Universität Salzburg. 1998 Promotion Dr. phil.
1986 bis 1987 Bankangestellte. 1996 bis 1999 Angestellte einer Salzburger Tourismusfirma, 1999 bis 2001 DAAD-Lektorin in Moskau, 2001 bis 2002 Sprachlehrerin Deutsch als Fremdsprache, Russisch. 2002 bis 2004 Dozentin an einer Zivildienstschule.
Gewerkschaftsmitglied seit 1986, z. Zt. GEW; Mitglied der AWO.
1991 Eintritt in die SPD, seit 1996 Ortsvorsitzende Bad Reichenhall, seit 2001 Unterbezirksvorsitzende Berchtesgardener Land, Mitglied im Bezirksvorstand Oberbayern und im Landesvorstand BayernSPD. Seit 2002 Stadträtin, Kreisrätin.
Mitglied des Bundestages seit 2004.
Dr. Bärbel Kofler, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Landkreis Berchtesgadener Land, Bad Reichenhall,
Mitglied des Kreistages
Deutsche UNESCO-Kommission e.V., Bonn,
Mitglied, ehrenamtlich
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD), Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Deutsch-Ukrainisches Forum e.V., Magdeburg,
Mitglied des erweiterten Vorstandes, ehrenamtlich
Eine Welt Netzwerk Bayern e.V., Augsburg,
Prominentes Fördermitglied, ehrenamtlich
Internationale Weiterbildung und Entwicklung (InWEnt) gemeinnützige GmbH, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Programm für Arbeits- und Studien-Aufenthalte (ASA), Bonn,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".