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Wirtschaftsjurist
Wahlkreis 279 Pforzheim
Direkt gewählt in Baden-Württemberg
1984 Abitur am Solitude-Gymnasium, Stuttgart-Weilimdorf. 1984 bis 1985 Wehrdienst in Sigmaringen und Dillingen/Donau. 1985 bis 1991 Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Lausanne, Genf und Heidelberg, erstes juristisches Staatsexamen an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg; 1992 bis 1995 Rechtsreferendar am Landgericht Heidelberg, zweites juristisches Staatsexamen.
1995 bis 2002 Selbstständiger Wirtschaftsberater für die MLP AG in Pforzheim.
Mitglied der Lebenshilfe e. V., des Fördervereins der Fachhochschule Pforzheim, bei der Löblichen Singergesellschaft von 1501 Pforzheim, den Karnevalsgesellschaften PFG und KGHO, beim Fußballverein 1. FC Pforzheim, des Coburger Convents, des Deutsch-Rumänischen Forums, der deutsch-rumänischen Parlamentariergruppe sowie im Vorstand des Nordstadt-Bürgervereins.
Seit 1998 Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Pforzheim Nord/ Ost, seit 1999 stellvertretender Vorsitzender des Stadtverbandes der CDU Pforzheim; Mitglied des Wirtschaftsrates und der Mittelstandsvereinigung.
Mitglied des Bundestages seit 2002.
Gunther Krichbaum, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fachhochschule Pforzheim, Pforzheim,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Blasmusikkreisverband Pforzheim-Enzkreis e.V., Pforzheim,
Vorsitzender, ehrenamtlich
Deutsch-Ukrainisches Forum e.V., Berlin,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Fondation Robert Schuman, Paris,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Gesellschaft für Internationale Weiterbildung und Entwicklung
(InWEnT) gemeinnützige GmbH, Bonn,
Mitglied im Programmbeirat des ASA-Programms, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".