Bettina Kudla, CDU/CSU

Wirtschaftsprüferin

Wahlkreis 153 Leipzig I
Direkt gewählt in Sachsen

Ich wurde am 20. Juli 1962 geboren. 1981 absolvierte ich mein Abitur, bis 1988 habe ich an der Ludwig-Maximilian-Universität München Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Steuern und Bankwirtschaft studiert und mein Studium als Diplom-Kauffrau abgeschlossen. 1993 folgte meine Prüfung zur Steuerberaterin. 1994 - wurde ich nach einer weiteren Prüfung zur Wirtschaftsprüferin und Prokuristin ernannt.

Zunächst war ich von 1988 bis 1990 bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH in München tätig. 1990 kam ich dann nach Halle und arbeitete dort bis 2004 weiterhin als Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin für das gleiche Unternehmen. Mein beruflicher Schwerpunkt war dabei die Prüfung und betriebswirtschaftliche Beratung von insbesondere kommunalen Unternehmen in Sachsen und Sachsen-Anhalt. 2004 -2005 war ich als Stadtkämmerin der Stadt Rosenheim tätig. Vom 1.5.2005 bis heute arbeite ich als Bürgermeisterin und Beigeordnete für Finanzen der Stadt Leipzig.


Kontakt

Bettina Kudla, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Finanzausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschusses Kommunales
  • Haushaltsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Finanzbürgermeisterin,

Stadt Leipzig, Leipzig

3. Funktionen in Unternehmen

Sparkassen Versicherung Holding AG Sachsen, Dresden,

Mitglied des Beirates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".