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Politologe
Wahlkreis 143 Dortmund I
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen
1976 bis 1985 Kardinal-Frings-Gymnasium in Bonn. 1985 bis 1987 Zivildienst beim Caritasverband Bonn. 1987 bis 1993 Studium der Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin.
1994 bis 1997 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Soziologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, 1997 bis 1998 Arbeitslosigkeit, Politikberatung, 1998 bis 2000 Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Initiativkreis Emscherregion mit den politischen Schwerpunkten Regionalentwicklung im Ruhrgebiet, Arbeitsmarkt-, Sozial- und Wohnungspolitik, 2000 bis 2002 Bildungsmanager bei der Heinrich-Böll-Stiftung Nordrhein-Westfalen.
Mitglied im Verein "Kunst und Kultur im Quartier e. V." und der Heinrich-Böll-Stiftung Nordrhein-Westfalen; Mitglied im Beirat der BAG Integrationsfirmen.
2000 bis 2003 Kreisvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Dortmund, Bezirks-, Landes- und Bundesdelegierter, Mitglied in der Landes- sowie Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialpolitik.
Mitglied des Bundestages seit 2002; seit 2002 sozial - und behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Mittelamerikanischen Parlametariergruppe.
Markus Kurth, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen e.V., Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Verband der Kolpinghäuser e.V.
Projekt Jugendwohnen "leben.lernen.chancen nutzen", Köln,
Mitglied des Projektbeirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".