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Politikwissenschaftler
Wahlkreis 191 Kyffhäuserkreis - Sömmerda -
Weimarer Land I
Gewählt über Landesliste Thüringen
Geboren in Sondershausen / Thüringen; verlobt; ein Kind.
Nach Abitur 1995 Wehrdienstleistender 15 Monate; 1996 - 2002 Studium der Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft und Neuere Geschichte; 2002: Abschluss Magister Artium, Berufseintritt als Referent im Bundestagsbüro des Thüringer FDP-Landesvorsitzenden Dr. Karlheinz Guttmacher.
Generalsekretär FDP Thüringen seit 2004; Leiter Pressestelle FDP Thüringen seit 2002; leitender Redakteur Thüringen Liberal seit 2003; Pressesprecher FDP Thüringen seit 2003; Leiter des Landesfachausschusses Bundes- und Europapolitik 2002 – 2004; Mitglied Bundesfachausschuss Internationales seit 2003 sowie Mitglied der AG Europa der FDP-Bundespartei; Mitglied der Medien- und Internetkommission der FDP-Bundespartei; Vorsitzender Landesfachausschuss-Forum der FDP Thüringen (Programmkommission); Direkt- und Listenkandidat Landtagswahl 2004; Bundestagswahl 2005: Direktkandidat im Wahlkreis Erfurt/Weimar, Listenkandidat Platz 3.
Mitgliedschaften: Deutscher Journalistenverband; Gründungsmitglied Bund deutscher Pressesprecher; Förderverein des Instituts für Politikwissenschaft der FSU Jena e.V.; Verein für Thüringische Geschichte e. V.; Bund der Steuerzahler Thüringen e.V.; Junge Liberale Thüringen.
Patrick Kurth, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Mitarbeiter,
FDP Thüringen, Landesgeschäftsstelle, Erfurt
Mitarbeiter,
Uwe Barth, MdB, Erfurt
BAG Integrationsfirmen e.V., Hamburg,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".