Ordentliches Mitglied
- Innenausschuss
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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Technischer Angestellter
Wahlkreis 052 Helmstedt - Wolfsburg
Direkt gewählt in Niedersachsen
Geboren am 13. Juli 1954 in Vorsfelde; ev.-luth; ledig.
Werkzeugmacher; seit 1980 Technischer Sachbearbeiter; seit 1970 bei Volkswagen in Wolfsburg beschäftigt.
1995 Eintritt in die CDU; seit 1996 im Rat der Stadt Wolfsburg; seit 1996 im Ortsrat Vorsfelde; seit 2001 Ortsbürgermeister von Vorsfelde; 2002 bis Februar 2009 Fraktionssprecher im Rat der Stadt Wolfsburg; seit 2006 Bürgermeister der Stadt Wolfsburg; Vorsitzender im Ausschuss Bürgerdienste, Umwelt und Feuerwehren.
Ehrenämter: seit 1978 Vorsitzender der Vorsfelder Kyffhäuserkameradschaft; seit 1986 Kyffhäuser Kreisvorsitzender KV Helmstedt/Wolfsburg; seit 1998 Vorstandsmitglied im Verkehrsverein Vorsfelde "live".
Günter Lach, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Technischer Sachbearbeiter,
Volkswagen AG, Wolfsburg
Congress Park Wolfsburg GmbH, Wolfsburg,
Vorsitzender des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Wolfsburg AG, Wolfsburg,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Braunschweigische Landessparkasse, Braunschweig,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
WAS - Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung, Wolfsburg,
Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich
Wolfsburger Entwässerungsbetriebe, Wolfsburg,
Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich
Wolfsburger Struktur- und Beteiligungsgesellschaft, Wolfsburg,
Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich
phaeno gemeinnützige GmbH, Wolfsburg,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".