Ordentliches Mitglied
- Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Diplom-Meliorationsingenieurin
Wahlkreis 155 Leipzig Land
Direkt gewählt in Sachsen
1972 Abitur in Borna. 1972 bis 1976 Studium Meliorationswesen an der Universität Rostock, 1976 Abschluss als Diplom-Ingenieurin.
1976 bis 1979 Ingenieurin für Wasserwirtschaft und Umweltschutz im Braunkohlekombinat Borna. 1980 bis 1990 Mitarbeiterin in der LPG Pflanzenproduktion Wiederau-Zwenkau. 1991 bis 1999 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Konrad-Adenauer-Stiftung im Bildungswerk Leipzig und 2004/05 im Bildungswerk Dresden.
Seit 1988 Mitglied der CDU, 1991 bis 1993 stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Sachsen, 1995 bis 2000 Kreisvorsitzende der CDU Borna; 1991 bis 1995 Landesvorsitzende der Frauen-Union Sachsen. Seit 1995 Stadträtin in Pegau, dort stellvertretende Bürgermeisterin, seit 2004 Kreisrätin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, März bis Oktober 1990 Mitglied der freigewählten Volkskammer der DDR, 1999 bis 2004 Mitglied des Sächsischen Landtags.
Mitglied des Bundestages Oktober bis Dezember 1990 und seit 2005.
Katharina Landgraf, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums
Landkreis Leipzig, Leipzig,
Mitglied des Kreistages
Stadt Pegau, Pegau,
Mitglied des Stadtrates
Bildungswerk Sachsen der Deutschen Gesellschaft e.V., Leipzig,
Vorsitzende des Vorstandes
Deutsche Gesellschaft e.V., Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".