Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Gesundheit
Stellvertretendes Mitglied
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Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D.
Wahlkreis 061 Brandenburg an der Havel -
Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
Gewählt über Landesliste Brandenburg
Geboren am 27. Mai 1950 in Oberhausen; verheiratet.
1970 Abitur. 1971 bis 1977 Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, 1977 bis 1980 Referendarausbildung in Köln/Bonn. 1980 bis 1988 Richter am Landgericht Duisburg, davon 1985 bis 1986 abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz.
Mitglied des Kuratoriums der Friedrich-Naumann-Stiftung.
Seit 1975 Mitglied der FDP, verschiedene Parteiämter u. a. 1990 bis 1996 Mitglied des Landesvorstandes Nordrhein-Westfalen, 2002 bis 2003 Generalsekretär der FDP Brandenburg, seit 2003 Landesvorsitzender der FDP Brandenburg und Mitglied des Bundesvorstandes. 1988 bis 1994 Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalen, Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für Rechtspolitik sowie für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 1988 bis 1990 Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Landtag zum "Gladbecker Geiseldrama". 1989 bis 1994 Stadtverordneter und stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen.
Mitglied des Bundestages 1994 bis 1996; in der 13. Wahlperiode Sprecher der FDP-Fraktion für Familien-, Jugend-, Frauen- und Seniorenpolitik.
1996 bis 1998 beamteter Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz.
Mitglied des Bundestages seit 2005; ab der 16. Wahlperiode Sprecher der FDP-Fraktion für Pflegepolitik und Obmann im Ausschuss für Gesundheit; ab der 17. Wahlperiode zusätzlich Vorsitzender des Arbeitskreises III der FDP-Fraktion – Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Heinz Lanfermann, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwalt, Potsdam
Friedrich-Naumann-Stiftung, Potsdam,
Mitglied des Kuratoriums
Karl-Hamann-Stiftung, Potsdam,
Vorsitzender des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".