Sibylle Laurischk, FDP

Rechtsanwältin

Wahlkreis 284 Offenburg
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 12. Dezember 1954 in Offenburg; evangelisch; geschieden, drei Kinder.

1973 Abitur in Offenburg. 1973 bis 1978 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg, 1978 erstes und 1980 zweites juristisches Staatsexamen. 1981 bis 1984 Mitarbeiterin der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG; seit 1985 selbständige Rechtsanwältin.

1990 Eintritt in die FDP, seit 1998 stellvertretende Bezirksvorsitzende der FDP Südbaden, seit Februar 2003 Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Ortenaukreis, seit 2003 stellvertretende Vorsitzende der Liberalen Frauen Baden-Württemberg. Seit 1994 Stadträtin in Offenburg und seit 1999 Fraktionsvorsitzende, von 2004 bis 2009 Kreisrätin im Ortenaukreis, von 2006 bis 2008 Vorsitzende des Bundesverbandes der Liberalen Frauen. Mitglied des Bundestages seit 2002.


Kontakt

Sibylle Laurischk, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Vorsitz

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"
  • Rechtsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwältin, selbständig, Offenburg,

Mandant 01, 2009, Stufe 1

Mandant 02, 2009, Stufe 1

Mandant 03, 2010, Stufe 1

Mandant 04, 2010, Stufe 1

Mandant 05, 2010, Stufe 1

Mandant 06, 2010, Stufe 1

Mandant 08, 2010, Stufe 1

Mandant 09, 2010, Stufe 1

Mandant 10, 2010, Stufe 1

3. Funktionen in Unternehmen

Messe Offenburg GmbH, Offenburg,

Mitglied des Aufsichtsrates

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stadt Offenburg, Offenburg,

Mitglied des Stadtrates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesvereinigung Liberale Frauen e.V, Berlin,

Beisitzerin

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".