Vorsitz
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Stellvertretendes Mitglied
- Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"
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Rechtsanwältin
Wahlkreis 284 Offenburg
Gewählt über Landesliste
Baden-Württemberg
1973 Abitur in Offenburg. 1973 bis 1978 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg, 1978 erstes und 1980 zweites juristisches Staatsexamen. 1981 bis 1984 Mitarbeiterin der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG; seit 1985 selbständige Rechtsanwältin.
1990 Eintritt in die FDP, seit 1998 stellvertretende Bezirksvorsitzende der FDP Südbaden, seit Februar 2003 Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Ortenaukreis, seit 2003 stellvertretende Vorsitzende der Liberalen Frauen Baden-Württemberg. Seit 1994 Stadträtin in Offenburg und seit 1999 Fraktionsvorsitzende, von 2004 bis 2009 Kreisrätin im Ortenaukreis, von 2006 bis 2008 Vorsitzende des Bundesverbandes der Liberalen Frauen. Mitglied des Bundestages seit 2002.
Sibylle Laurischk, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwältin, selbständig, Offenburg,
Mandant 01, 2009, Stufe 1
Mandant 02, 2009, Stufe 1
Mandant 03, 2010, Stufe 1
Mandant 04, 2010, Stufe 1
Mandant 05, 2010, Stufe 1
Mandant 06, 2010, Stufe 1
Mandant 08, 2010, Stufe 1
Mandant 09, 2010, Stufe 1
Mandant 10, 2010, Stufe 1
Messe Offenburg GmbH, Offenburg,
Mitglied des Aufsichtsrates
Stadt Offenburg, Offenburg,
Mitglied des Stadtrates
Bundesvereinigung Liberale Frauen e.V, Berlin,
Beisitzerin
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".