Ordentliches Mitglied
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Philologin
Wahlkreis 087 Berlin-Lichtenberg
Direkt gewählt in Berlin
Polytechnische Oberschule, 1978 bis 1980 Erweiterte Oberschule, Abschluss Abitur. 1980 bis 1985 Studium an der Humboldt-Universität Berlin, 1985 Diplom-Lehrerin für Deutsch und Englisch. 1985 bis 1988 Forschungsstudium an der Humboldt-Universität Berlin, 1988 Promotion Dr. phil. Wissenschaftliche Assistentin an der Humboldt-Universität Berlin, seit Januar 1991 beurlaubt. Auslandsaufenthalt: 1987 Forschungssemester in den Niederlanden.
Mitglied unter anderem bei der GEW, dem Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen, dem Förderverein Haus der Kinder und der Gesellschaft für Interlinguistik.
1984 bis 1990 Mitglied der SED, seit 1990 Mitglied der PDS, 1991 bis 1993 Mitglied des Landesvorstandes, Vorsitzende des Bezirksverbandes der PDS Berlin-Lichtenberg. 1989 bis 1990 Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg, Mai bis Dezember 1990 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Berlin. 1991 bis 2002 Mitglied des Abgeordnetenhauses Berlin, 1991 bis 1993 Vorsitzende der PDS-Fraktion, bis 2002 Vorsitzende des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten und Medienpolitik, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Berlin-Brandenburg.
Mitglied des Bundestages seit 2002; seit 2005 stellvertretende Fraktionsvorsitzende.
Dr. Gesine Lötzsch, MdB
DIE LINKE.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt/Main,
Mitglied des Verwaltungsrates
Rosa-Luxemburg-Stiftung, Berlin,
Stellv. Vorsitzende des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".