Dr. Thomas de Maizière, CDU/CSU

Bundesminister des Innern

Wahlkreis 156 Meißen
Direkt gewählt in Sachsen

Geboren am 21.01.1954 in Bonn; evangelisch-lutherisch; verheiratet, drei Kinder.

1972 Abitur; Wehrdienst; 1974 bis 1979 Studium der Rechtswissenschaften und Geschichte in Münster und Freiburg, Referendarexamen; 1982 Assessorexamen; 1986 Promotion zum Dr. jur. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

1983 Mitarbeiter der Regierenden Bürgermeister von Berlin, Richard von Weizsäcker und Eberhard Diepgen; 1985 bis 1989 Leiter des Grundsatzreferates der Senatskanzlei des Landes Berlin; Pressesprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus; 1990 Mitaufbau des Amtes des Ministerpräsidenten der letzten DDR-Regierung; Mitglied der Verhandlungsdelegation für den Einigungsvertrag; 1990 bis 1994 Staatssekretär im Kultusministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern; 1994 bis 1998 Chef der Staatskanzlei in Mecklenburg-Vorpommern; 1999 Berater und ab Oktober 1999 Staatsminister und Chef der Sächsischen Staatskanzlei; 2001 bis 2002 Staatsminister der Finanzen in Sachsen; 2002 bis 2004 Staatsminister der Justiz in Sachsen; 2004 bis 2005 Staatsminister des Innern in Sachsen; 2004 bis 11/2005 Mitglied im Sächsischen Landtag

seit 11/2005 Bundesminister und Chef des Bundeskanzleramtes, seit Oktober 2009 Bundesminister des Innern.


Kontakt

Dr. Thomas de Maizière, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes,

Bundeskanzleramt, Berlin

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Bundesministerium des Innern, Berlin,

Bundesminister, monatlich, Stufe 3

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutscher Evangelischer Kirchentag, Fulda,

Mitglied des Präsidiums

Moritzburg Festival, Dresden,

Mitglied des Kuratoriums

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".