Ulrich Maurer, DIE LINKE.

Rechtsanwalt

Wahlkreis 259 Stuttgart II
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 29. November 1948 in Stuttgart; verheiratet, zwei Kinder.

Volksschule, Gymnasium, 1966 Abitur in Stuttgart. 18 Monate Wehrdienst. Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, 1974 erstes Staatsexamen, 1977 Assessorexamen.

Selbstständiger Rechtsanwalt.

Mitglied bei ver.di, der AWO, der Naturfreunde und der West-Ost Gesellschaft.

1987 bis 1999 Vorsitzender der SPD Baden-Württemberg, 1990 bis 2003 Mitglied des SPD-Bundesvorstandes, 1995 bis 1999 und September 2000 bis November 2001 Mitglied des SPD-Präsidiums. Seit Juni 2007 Beauftragter für Parteibildung West im Geschäftsführenden Vorstand der Partei DIE LINKE.  1971 bis 1980 Mitglied des Gemeinderates der Stadt Stuttgart, April 1980 bis Oktober 2005 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg und hier 1992 bis 2001 Vorsitzender der SPD-Fraktion.

Mitglied des Bundestages seit 2005; bis Oktober 2009 Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, seit Oktober 2009 stellvertretender Vorsitzender.


Kontakt

Ulrich Maurer, MdB
DIE LINKE.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • G 10-Kommission

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Vermittlungsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwalt, selbständig, Stuttgart

3. Funktionen in Unternehmen

Baugenossenschaft Feuerbach-Weilimdorf eG, Stuttgart,

Mitglied des Aufsichtsrates

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

G-10-Kommisson, Berlin,

Mitglied

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

DIE LINKE., Berlin,

Mitglied des Vorstandes, monatlich, Stufe 1

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".