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Rechtsanwalt
Wahlkreis 013 Schwerin - Ludwigslust
Direkt gewählt in Mecklenburg-Vorpommern
Geboren am 15. September 1957; evangelisch erzogen; verheiratet; drei Kinder.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bochum und der ersten juristischen Staatsprüfung vor dem Oberlandesgericht Hamm sowie dem Referendariat am Landgericht Wuppertal legte er die zweite juristische Staatsprüfung in Düsseldorf ab; eine weitere Station seines Studiums war für ein Semester die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Speyer; seit 1986 in der Kanzlei Klostermann und Partner als Rechtsreferendar und sodann als Rechtsanwalt am Standort in Bochum tätig; im Jahre 1991 wurde ihm die Aufgabe übertragen, den Kanzleistandort in Schwerin aufzubauen; nach Zulassung am Oberlandesgericht baute er den weiteren Standort der Kanzlei in der Hansestadt Rostock auf.
Hat die Elterninitiative Kindergarten „Schlossgeister“ mit ins Leben gerufen und langjährig durch Mitarbeit in Vorständen begleitet; weiterhin Vorsitzender des Fördervereins des Fridericianum; unterstützt die Arbeit der freiwilligen Feuerwehr und des Kreisjagdverbandes; seit 2005 ist er Landesvorsitzender des Deutschen Diabetiker Bundes.
Seit 1996 Mitglied der CDU; Vorstandsmitglied in Schwerin und Landesvorsitzender der Wirtschafts- und Mittelstandsvereinigung; 2007 in den Mittelstandsbeirat des Landes M-V berufen.
Dietrich Monstadt, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwalt, Schwerin/Rostock/Bochum
Rechtsanwalt, Schwerin
ADRIANE BECK & PARTNER GMBH, Hamburg,
Vortrag, 2010, Stufe 1
Deutscher Diabetiker Bund
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin,
Vorsitzender
Freunde und Ehemalige des Gymnasiums Fridericianum und des Lyzeum e.V., Schwerin,
Vorsitzender
Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin gemeinnützige GmbH, Schwerin,
Mitglied des Aufsichtsrates
Porsch Event GmbH, Schwerin
RAe Klostermann, Dr. Schmidt, Monstadt, Dr. Eisbrecher GbR, Schwerin, Rostock, Bochum
Redini Beteiligungs GmbH, Schwerin
Summit GmbH, Schwerin
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".