Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Tourismus
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Meisterin der Ländlichen Hauswirtschaft
Wahlkreis 246 Roth
Direkt gewählt in Bayern
Geboren am 16. Oktober 1955 in Lauf a.d. Pegnitz; evangelisch; verheiratet, drei Kinder.
Mittlere Reife, Landwirtschaftsschule Roth; 1981 Meisterprüfung in der ländlichen Hauswirtschaft; 1983 Übernahme des landwirtschaftlichen Betriebes der Eltern in Lauf/Dehnberg.
Seit 1990 Kreisrätin im Nürnberger Land; 1996 bis 2004 erste Stellv. Landrätin; seit 1992 Bezirksbäuerin von Mittelfranken; stellvertretende Landesbäuerin und Präsidiumsmitglied des Bayerischen Bauernverbandes; seit Juni 2009 stellv. Vorsitzende des CSU Bezirksverbands Mittelfranken; Mitglied des Bundestages seit 2002; 2004/2006 agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe; seit 2009 tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion; 2006/2009 Vors.des Ausschusses für Tourismus
Marlene Mortler, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
QS Qualität und Sicherheit GmbH, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Absatzfonds der Landwirtschaft, Bonn,
Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich
Bayerische Landeszentrale für Neue Medien, München,
Mitglied des Medienrates
Bayerische Versicherungskammer, München,
Mitglied im landwirtschaftlichen Beirat
Landkreis Nürnberger Land, Lauf an der Pegnitz,
Mitglied des Kreistages
Bayerischer Bauernverband, München,
Stellv. Landesvorsitzende der Landfrauen
Bayerischer Bauernverband
Bezirk Mittelfranken, Ansbach,
Bezirksvorsitzende der Landfrauen
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".