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Rechtsanwalt
Wahlkreis 021 Hamburg-Eimsbüttel
Gewählt über Landesliste Hamburg
Volksschule, 1978 Abitur Wilhelm-Gymnasium Hamburg. 1978 Wehrpflichtiger, Funker im 2. Schnellbootgeschwader. 1979 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, 1986 große juristische Staatsprüfung. Anschließend Zulassung zur Hamburger Rechtsanwaltschaft und Gründung einer eigenen Rechtsanwaltskanzlei, Schwerpunkte: Internet-, Medien-, Handels- und Gesellschaftsrecht.
1987 Gründungsmitglied von Literalia e. V., 1988 Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Bürgervereins Hoheluft-Großlokstedt e. V. und 1991 bei der Deutsch-Tschechischen Gesellschaft Hamburg e. V., 2001 Vorsitzender im Grundeigentümerverein Eimsbüttel und Umgegend e. V.
1980 Eintritt in die FDP, 1987 persönlicher Referent von Prof. von Münch, 2. Bürgermeister und Kultursenator der Freien und Hansestadt Hamburg, 1988 Mitarbeiter von PSt. a. D. Rainer Funke, MdB. 1992 Vorsitzender im FDP-Bezirksverband Eimsbüttel, 1993 im Landesfachausschuss für Innen- und Rechtspolitik, 1997 Pressesprecher der FDP Hamburg, 2004 Beisitzer im Landesvorstand und Wirtschaftspolitischer Sprecher, 2005 stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Hamburg. 2001 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, Vorsitzender der FDP-Fraktion, des Rechtsausschusses, des Unterausschusses Datenschutz, 2003 Vorsitzender der AG Medien der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz in Bund und Ländern.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Burkhardt Müller-Sönksen, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwalt, Hamburg
Deutsche Orient-Stiftung, Hamburg,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".