Dr. Hermann Ott, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dr. jur. Rechtswissenschaft

Wahlkreis 103 Wuppertal I
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 15.05.1961 in Münster; verheiratet; zwei Kinder.

Ab Mai 2004: Leiter, Büro Berlin, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie; Juli 2001: Direktor der Abteilung Klimapolitik, Wuppertal Institut; Nov. 2000: Planungsstab des Auswärtigen Amtes, Berlin (bis Juni 2001); Nov. 1998: Kommissarischer Leiter,  Abteilung Klimapolitik, Wuppertal Institut; April 1994: Projektleiter, Abteilung Klimapolitik am Wuppertal Institut; 1992 - 1994: Rechtsanwalt, Kanzlei Schily, Becker, Geulen, Berlin; 1988 - 1990:Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Prof. Kunig, FU Berlin.

Mitglied im Verein Deutscher Wissenschaftler; Transparency International: Editorial Advisory Panel, Global Corruption Report 2010: Corruption and Climate Change; Scientific Advisory Board, Zeitschrift "International Environmental Agreements"; Editorial Board, The Open Environmental Journal (online journal); Panel of Arbitrators, Permanent Court of Arbitration, The Hague, The Netherlands; Steering Committee, Anglo-German Forum on the Environment; Associate, Foundation for International Environmental Law  (FIELD), London; Mitglied im Förderverein Rieselfelder Münster e.V.; 2001-2007: Aufsichtsrat, Greenpeace Deutschland.


Kontakt

Dr. Hermann Ott, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Petitionsausschuss
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
  • Enquete-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität - Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft"

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Leiter der Berliner Büros,

Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH, Wuppertal

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".