2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Bundesministerium für Bildung und Forschung, Berlin,
Parlamentarischer Staatssekretär, monatlich, Stufe 3
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Evangelische Kirche in Deutschland, Hannover,
Stellv. Synodaler, ehrenamtlich
Mitglied der Kammer für öffentliche Verantwortung, ehrenamtlich (bis Ende Februar 2010)
Evangelische Kirche Rheinland, Düsseldorf,
Synodaler, ehrenamtlich
Solar-Institut Jülich, Aachen,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Asien-Pazifik-Wochen, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (von Amts wegen)
Deutsch-Israelische Stiftung für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung (G.I.F.), Berlin,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (von Amts wegen)
Deutsch-Russische Initiative Bildung, Forschung und Innovation, Berlin/Moskau,
Stellv. Vorsitzender, ehrenamtlich (von Amts wegen)
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., München,
Senator, ehrenamtlich (von Amts wegen)
Gemischte Kommission für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit Deutschland-Russland, Berlin,
Deutscher Ko-Vorsitzender, ehrenamtlich (von Amts wegen)
Kinder-Kultur-Magazin "KiKuMa" der Ursula-Lübbe-Stiftung, Bergisch Gladbach,
Mitglied des Herausgeberbeirates, ehrenamtlich (von Amts wegen)
Kompetenznetzwerk Stammzellenforschung NRW, Düsseldorf,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich (von Amts wegen)
Leo Baeck Stiftung, Potsdam,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (von Amts wegen)
Vereinigung der Deutsch-Griechischen Gesellschaften e.V., Mülheim an der Ruhr,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Wissenschafts-Pressekonferenz (WPK) e.V., Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".