Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Selbstständiger Landwirt
Wahlkreis 292 Biberach
Direkt gewählt in Baden-Württemberg
Geboren am 13. April 1960 in Illertissen/Landkreis Neu-Ulm; katholisch; verheiratet seit 1997, drei Kinder.
Grundschule Kirchberg; Hauptschule Gutenzell, Erolzheim und Kirchberg; 1975 – 1978 Ausbildung zum Landwirt; 1978 – 1980 Fachschule für Landwirtschaft in Biberach; 1980 – 1981 Gundwehrdienst in Großengstingen und Laupheim; Realschulabschluss an der Abendrealschule in Biberach; 1984 Meisterprüfung; 1985 Landjugendakademie Bonn.
1978 – 1995 Junge Union; seit 1985 CDU.
1978 – 1992 Ortsvorsitzender der Jungen Union Illertal; 1992 – 1994 Kreisvorsitzender der Jungen Union Biberach; 1994 – 1995 stv. Bezirksvorsitzender Junge Union Württemberg-Hohenzollern; seit 1996 Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes Kirchberg; seit 1999 Kreisvorsitzender der CDU im Landkreis Biberach; seit 2007 Mitglied im CDU-Landesvorstand; 1989 – 1999 Mitglied im Gemeinderat von Kirchberg; 1994 – 1999 erster stellvertretender Bürgermeister von Kirchberg; seit 2001 Mitglied im Gemeinderat von Kirchberg; seit 2002 Mitglied im Kreistag.
Lange Jahre im Vorstand des Grünen Kreises der Landjugend in Biberach; Jugendvertreter im Bauernverband Biberach; seit 1994 Stellvertretender Vorsitzender des Bauernverbandes Biberach, bzw. Biberach-Sigmaringen.
Josef Rief, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Landwirtschaftsmeister, Kirchberg
Landwirt, selbständig
Anton Weiss jun., Kirchberg, 2010, Stufe 1
Engelbert Botzenhart, Kirchberg, 2010, Stufe 1
EZG Alb-Donau-Oberschwaben w.V., Biberach, 2009, Stufe 3; 2010, Stufe 3
F. und G. Nisch, Viehhandels-GmbH, Rottenacker, 2009, Stufe 1; 2010, Stufe 1
Markus Petrich, Kempten, 2010, Stufe 1
Raiffeisen-Waren-GmbH Iller-Roth-Günz, Altenstadt, 2010, Stufe 3
Kreisbauernverband Biberach-Sigmaringen e.V., Biberach/Rieß,
Stellv. Kreisobmann
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".