Ordentliches Mitglied
- Unterausschuss "Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik"
- Ausschuss für Kultur und Medien
Stellvertretendes Mitglied
- Auswärtiger Ausschuss
- Sportausschuss
Menu | Plenum | Abgeordnete |
Dramaturgin
Wahlkreis 252 Augsburg-Stadt
Gewählt über Landesliste Bayern
1974 Abitur.
Dramaturgin an den Städtischen Bühnen Dortmund und beim "Hoffmans Comic Teater", Managerin der Rock-Band "Ton Steine Scherben".
Mitgliedschaften in Humanistische Union, Pro Asyl, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD), seit Juni 2004 Mitglied im Verwaltungsrat der europäischen Beobachtungsstelle gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC Management Board).
1971 bis 1990 Mitglied der Jungdemokraten, seit 1987 Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (ehemals: DIE GRÜNEN). 1985 bis 1989 Pressesprecherin der GRÜNEN im Bundestag, 1989 bis 1998 Mitglied des Europaparlaments und ab 1994 Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im EP; 2001 bis 2002 und seit Oktober 2004 Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Mitglied des Bundestages 1998 bis 31. März 2001 und seit Oktober 2002, bis 2001 Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe; von März 2003 bis Oktober 2004 Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt.
Claudia Roth (Augsburg), MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Universität Augsburg, Augsburg,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
DFB-Kulturstiftung, Frankfurt/Main,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
FIFA Frauenfußball-WM 2011, Frankfurt/Main,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Humanistische Union, Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Wilhelm-Leuschner-Stiftung, Bayreuth,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".