Ordentliches Mitglied
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Diplom-Politologe
Wahlkreis 170 Werra-Meißner -
Hersfeld-Rotenburg
Direkt gewählt in Hessen
Geboren am 24. August 1970 in Heringen (Werra); evangelisch.
1990 Abitur an der Werratalschule Heringen. 1990 bis 1991 Zivildienst.
Friedrich-Ebert-Stipendiat, 1991 bis 1997 Studium Politologie, Jura, Germanistik und Soziologie in Frankfurt/Main, bis 1998 beschäftigt beim Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und dem Zentrum für Nordamerikaforschung an der Universität Frankfurt/Main, 2000 bis 2002 Lehrauftrag am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin.
Seit 2004 Mitglied der Landessynode der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck und der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD.
Seit 1987 Mitglied der SPD, aktiv in der Kommunalpolitik und bei den Jungsozialisten in der SPD, u. a. 1993 bis 1995 Stellvertretender Juso-Bundesvorsitzender, seit 2001 Vorsitzender der SPD Hersfeld-Rotenburg, seit 1996 Vorstandsmitglied des SPD-Bezirks Hessen-Nord, seit 2009 Generalsekretär der SPD Hessen.
Mitglied des Bundestages seit 1998; seit 9. November 2010 europapolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, Sprecher der Landesgruppe Hessen der SPD-Bundestagsfraktion.
Michael Roth (Heringen), MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Bad Hersfeld,
Mitglied des Kreistages
Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg, Bad Hersfeld,
Mitglied des Verwaltungsrates
Ökologisches Schullandheim und Tagungshaus Licherode, Alheim/Licherode,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".