Dr. Christian Ruck, CDU/CSU

Diplomökonom

Wahlkreis 252 Augsburg-Stadt
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 24. Dezember 1954 in Augsburg; römisch-katholisch; verheiratet, vier Kinder.

Besuch des humanistischen Gymnasiums bei St. Stephan. Studium der Wirtschaftswissenschaften in München, Augsburg und Paris (Sorbonne), Abschlüsse als Diplomökonom, Dr. rer. pol. in Augsburg und mit dem Diplôme Supérieur d’Université de la Planification in Paris. Wehrdienst in Sonthofen.

Betrieb eines Weinhandelsgeschäftes. Forschungsarbeiten in Afrika. Regierungsrat im Grundsatzreferat "Verkehrspolitik" im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr.

Mitglied der CSU und Jungen Union seit 1974; Orts- und Bezirksvorsitzender der Jungen Union und Mitglied des Landesausschusses; CSU-Bezirksvorsitzender in Augsburg.

Mitglied des Bundestages seit 1990, seit 2009 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bereich Umwelt- und Entwicklungspolitik.


Kontakt

Dr. Christian Ruck, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bayerisches Rotes Kreuz,

Kreisverband Augsburg-Stadt, Augsburg,

Vorsitzender, ehrenamtlich

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Augsburg International e.V., Augsburg,

Präsident, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".