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Außenminister a.D.
Wahlkreis 061 Brandenburg an der Havel -
Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
Direkt gewählt in Brandenburg
Geboren am 5. Januar 1956 in Detmold (Kreis Lippe), verheiratet, 1 Kind.
1974 bis 1976: Bundeswehrdienst; 1976 bis 1982: Studium der Rechtswissenschaft, seit 1980 zusätzlich der Politikwissenschaft, an der Justus-Liebig-Universität in Gießen; 1986: Zweite Juristische Staatsprüfung; 1986 bis 1991 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht und Wissenschaft von der Politik, Fachbereich Rechtswissenschaft, Universität Gießen; 1991 Referent für Medienrecht und Medienpolitik in der Niedersächsischen Staatskanzlei; 1993: Leiter des persönlichen Büros des niedersächsischen Ministerpräsidenten; 1994 bis 1996: Leiter der Abteilung für Richtlinien der Politik, Ressortkoordinierung und –planung.
1975: Eintritt in die SPD; 1996 bis 1998: Staatssekretär und Leiter der Niedersächsischen Staatskanzlei; seit November 1998: Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste; 1999 bis 2005: auch Chef des Bundeskanzleramtes; November 2005 bis Oktober 2009: Bundesminister des Auswärtigen; seit Oktober 2007 stellvertretender Vorsitzender der SPD; seit November 2007: Vizekanzler; September bis Oktober 2008 kommissarischer Parteivorsitzender; 18. Oktober 2008: Wahl zum Kanzlerkandidaten, November 2005 bis Oktober 2009 Bundesminister im Auswärtigen Amt, seit Oktober 2009 Vorsitzender der SPD-Fraktion.
Dr. Frank-Walter Steinmeier, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundesminister des Auswärtigen,
Auswärtiges Amt, Berlin
Rechtsanwalt, Berlin
Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH, München,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Aktion Deutschland Hilft e.V., Bonn,
Vorsitzender des Kuratoriums, ehrenamtlich
Deutschland - Land der Ideen e.V., Berlin,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
Rudolf Pichlmayr-Stiftung, Hannover,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".