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Landesgeschäftsführer
SaarlandGeboren am 17.04.1977 in Saarlouis, verheiratet.
1996 Abitur am Max-Planck-Gymnasium Saarlouis; Studium der Politik- und Verwaltungswissenschaft (nebenberuflich, im Abschluss befindlich).
Mitglied der Grünen seit 1994; vom 01.04.2000 bis 26.05.2002 Landesgeschäftsführer der Saar-Grünen; von Mai 2002 bis Oktober 2004 hauptamtlicher Politischer Geschäftsführer der Saar-Grünen und Mitglied im geschäftsführenden Landesvorstand; Wahlkampfleiter der saarländischen Grünen im Bundestagswahlkampf 2002, 2005 und gleichzeitig Bundestagskandidat auf der Landesliste; seit Oktober 2004 Fraktionsgeschäftsführer der Grünen-Fraktion im Landtag des Saarlandes.
Seit Oktober 2004 zusätzlich ehrenamtlicher Politischer Geschäftsführer der Saar-Grünen und Mitglied im geschäftsführenden Landesvorstand; 2003 Mitglied des Sprecherrates und Mitbegründer der Bürgerinitiative gegen die Müllverbrennung im Kraftwerk Ensdorf; 2007 Mitbegründer und Mitglied der Bürgerinitiative „Bürger für Klima- und Umweltschutz e.V. “ gegen ein Kohlegroßkraftwerk am Standort Ensdorf; November 2000 bis Juli 2009 Mitglied des Rates der Gemeinde Bous, stellvertretender Fraktionsvorsitzender; seit 2004 Mitglied im Vorstand des Jugend- und Kommunikationszentrums SBS (Alter Betriebshof) Saarlouis.
Markus Tressel, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fraktionsgeschäftsführer,
Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion im Landtag des Saarlandes, Saarbrücken
Deutsches Seminar für Tourismus Berlin e.V., Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".