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Rechtsanwalt
Wahlkreis 004 Rendsburg-Eckernförde
Direkt gewählt in Schleswig-Holstein
1981 Abitur an der Meldorfer Gelehrtenschule; 1982 bis 1986 Zeitsoldat der Bundeswehr (Major d. R.); 1986 bis 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität Kiel; 1991 Erste Juristische Staatsprüfung; 1993 bis 1995 Referendar im Landgerichtsbezirk Kiel; 1995 Große Juristische Staatsprüfung; 1995 bis 2000 Tätigkeit in einer Lübecker Anwaltssozietät; 1996 Promotion zum Dr. jur. durch die Juristische Fakultät der CAU Kiel; seit 2001 Selbst. Rechtsanwalt in Neumünster.
1982 Eintritt in die CDU und JU, Orts- und Kreisvorsitzender der JU Dithmarschen; 1985 bis 1995 Mitglied im Landesvorstand der JU Schleswig-Holstein und Mitglied im Kreisvorstand der CDU Dithmarschen; 1992 bis 1996 Landesvorsitzender der JU Schleswig-Holstein; 1993 bis 1997 Mitglied im Landesvorstand der CDU Schleswig-Holstein; April bis Landesgeschäftsführer der CDU Schleswig-Holstein; November 1997; 1997 bis 2000 Generalsekretär der CDU Schleswig-Holstein; 2000 bis 2002 Landesvorsitzender der CDU Schleswig-Holstein; 30.01.2006 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Rendsburg-Eckernförde; Vorsitzender des Berufungsausschusses für Zahnärzte im Zulassungsbezirk Schleswig-Holstein, Vorsitzender des Beschwerdeausschusses der Vertragsärzte und Krankenkassen in Schleswig-Holstein; seit 27.04.2005 Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion; seit der 15. WP Mitglied des Landtages (2000).
Dr. Johann Wadephul, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwalt, Neumünster
Steinbach & Partner GbR, Neumünster,
Rechtsanwalt
Beratungsausschuss für Zahnärzte im Zulassungsbezirk Schleswig-Holstein, Kiel,
Vorsitzender des Berufungsausschusses
Norddeutscher Rundfunk, Hamburg,
Mitglied des Rundfunkrates
Prüfungsstelle der Krankenkassen und der Kassenärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein, Bad Segeberg,
Vorsitzender des Beschwerdeausschusses, monatlich, Stufe 1
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".