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Stellvertretender Geschäftsführer (ruhend), Diplom-Sozialarbeiter
Wahlkreis 092 Erftkreis I
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen
1956 bis 1964 Volksschule. 1964 bis 1967 Ausbildung zum Mess- und Regelmechaniker. 1965 bis 1967 Fachoberschulreife (Abendschule). 1969 bis 1972 Studium der Sozialarbeit an der Fachhochschule Köln. 1973 bis 1975 Zivildienst.
1967 bis 1969 Tätigkeit als Mess- und Regelmechaniker bei der Hoechst AG Knapsack. Seit 1972 Tätigkeit beim Kreis-Caritasverband, ab 1974 als Abteilungsleiter, 1990 bis 2002 als stellvertretender Geschäftsführer (zurzeit beurlaubt).
Mitgliedschaft in der IG BCE, KAB und diversen kulturellen und sozialen Vereinen.
Stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Rhein-Erft; Mitglied des CDA-Landesvorstandes Nordrhein-Westfalen, CDA-Bundesschatzmeister. 1975 bis 2003 Mitglied des Rates der Stadt Hürth, 1979 bis 1984, 1989 bis 1995 und seit 1999 Kreistagsmitglied des Rhein-Erft-Kreises, seit 1999 Vorsitzender der CDU-Fraktion im Kreistag des Rhein-Erft-Kreises. 1995 bis 2002 Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen, dort migrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.
Mitglied des Bundestages seit 2002.
Willi Zylajew, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Institut für Empirische Gesundheitsökonomie, Berlin,
Vortrag, 2009, Stufe 1
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH, Frechen,
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft, Frechen,
Mitglied der Trägerversammlung
Kreissparkasse Köln, Köln,
Mitglied des Verwaltungsrates
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim,
Mitglied des Kreistages und Fraktionsvorsitzender, monatlich, Stufe 1
C.L. Grosspeter Stiftung, Frechen,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED), Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
H. u. W. Zylajew GbR
Beratung für humanitäre Dienstleistungen
und Wohnungsverwaltungen, Hürth
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".