Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2010 > Justizministerin: Urteil zur Sicherungsverwahrung wird angefochten
Leutheusser-Schnarrenberger wies darauf hin, die Straßburger Richter hätten mit ihrer Entscheidung einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts widersprochen. Die Karlsruher Richter hatten die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung zu Beginn des Jahres 2004 im einem Urteil gebilligt und entschieden, dass das absolute Rückwirkungsverbot für Strafen nicht auf ”Maßregeln zur Besserung und Sicherung“ anwendbar sei.
Die CDU/CSU-Fraktion verlangte, das Thema Sicherungsverwahrung ”schnell und zügig“ zu lösen. Fälle, wie beispielsweise der Fall in Heinsberg, seien auf längere Sicht unzumutbar. Hier hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein verurteilter Sexualstraftäter, der seine Strafe abgesessen hatte, nicht in Sicherheitsverwahrung genommen werden könne. Der Mann wohnt derzeit in Heinsberg. Die Liberalen betonten, wichtig sei, zu einem ”einheitlichen System“ bei der Sicherungsverwahrung zu kommen. Man dürfe den Täter ”nicht alleine lassen“, sondern müsse ihm therapeutische Möglichkeiten anbieten.
Die SPD erklärte, entscheidend sei, dass man sich auf die Prognosen von Sachverständigen verlassen müsse. Es sei beispielsweise prüfenswert, ob die Sicherungsverwahrung auch außerhalb der Strafanstalten möglich sei. Die Grünen verlangten baldige Aufklärung, in welche Richtung die Reform der Sicherungsverwahrung gehen sollte.
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