Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2010 > Streit über Gesetzgebungsverfahren bei Härtefallregelung für Hartz-IV-Empfänger
Hintergrund der Debatte ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen vom 9. Februar, in dem die Richter entschieden hatten, dass Hilfebedürftige ab sofort in sogenannten Härtefällen besondere laufende Bedarfe geltend machen dürften. Wie der Vertreter der Bundesregierung im Ausschuss erläuterte, habe das Bundesarbeitsministerium in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Geschäftsanweisung formuliert, in der vier Härtefälle definiert seien. Dabei gehe es um Kosten, die im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht entstehen, Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Kosten für Haushaltshilfen von Rollstuhlfahrern und Nachhilfeunterricht. Darüber hinaus gebe es gewisse Handlungsspielräume für die BA-Mitarbeiter vor Ort, teilte die Regierung mit.
”Uns erscheint die Liste als zu restriktiv gefasst“ kritisierte die Linksfraktion, die vor einer Klageflut vor den Sozialgerichten warnte. Die SPD bezweifelte, ”dass die vom Gericht geforderte Individualisierung mit diesen Punkten ausreichend berücksichtigt wurde“. Viele Wechselfälle des Lebens seien nicht erfasst, etwa wenn ein Hartz-IV-Empfänger, der auf eine Gehhilfe angewiesen sei, seinen Haushalt nicht mehr selbst in Ordnung halten könne. Bündnis 90/Die Grünen forderten eine ”Gesetzesänderung mit einer allgemeinen Öffnungsklausel“ für Härtefälle, die durch Durchführungshinweise und Geschäftsanweisungen ergänzt werden könne. Die Fraktion sah ”Probleme bei dem, was ausgeschlossen ist“ und verwies auf den Sonderfall, dass jemand Übergrößen bei Kleidung benötige. Die Bundesregierung rechtfertigte das zügige Verfahren damit, dass das Bundesverfassungsgericht die ”Anordnung“ erlassen habe, die Härtefälle ”sofort“ zu regeln und die BA-Beschäftigten und die Betroffenen vor Ort dringend Klarheit bräuchten. Da die Regelung nur mit einem zustimmungspflichtigen Gesetz realisiert werden könne, ginge das nur im Rahmen des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes, ”ein anderes haben wir nicht laufen derzeit“. Es wäre schon ”ein interessanter Fall“, wenn das Parlament sich dem entgegenstellen würde, sagte der Regierungsvertreter. Die Unionsfraktion betonte, dass jetzt ”eine schnelle Lösung“ gebraucht werde vor allem auch ”in Verantwortung für alle BA-Beschäftigten und Betroffene“ und hält die Vorgehensweise für richtig. Die FDP sah dies genau so. Ein von Bündnis 90/Die Grünen gestellter Antrag, der Ausschuss solle sich kommende Woche in einer Selbstbefassung gesondert mit dem Änderungsantrag zum Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz befassen und Experten hinzuziehen, wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP abgelehnt, Grüne, SPD und Linke stimmten zu.
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