Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2010 > Rechtsausschuss lehnt Frauenquote für Aufsichtsräte ab
Die Grünen hatten in dem Antrag beklagt, dass in den 200 größten deutschen Unternehmen der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten bei weniger als 10 Prozent liege. Deshalb hatte die Fraktion gefordert, im Börsengesetz eine Frauenquote von 40 Prozent festzuschreiben. Werde diese bis 2017 nicht erreicht, sollen die Firmen sanktioniert werden – bis hin zur Entziehung der Börsenzulassung.
In der Ausschusssitzung sagte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass andere Länder in der Frage weiblicher Aufsichtsräte schon viel weiter seien. Seit 2008 müssten beispielsweise in Norwegen den Aufsichtsräten börsennotierter Firmen 40 Prozent Frauen angehören. Die Grünen begrüßten zwar, dass die Telekom 30 Prozent der Leitungsposten bis 2015 mit Frauen besetzen wolle. Sie beklagten jedoch, dass Familienministerin Kristina Schröder einer Quote skeptisch gegenüberstehe. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass man mit freiwilligen Regelungen nicht weiterkomme, argumentierten die Abgeordneten.
Der Fraktion Die Linke geht die Forderung der Grünen nicht weit genug. Da Frauen ”mehr als die Hälfte der Menschheit“ repräsentierten, befürworten sie eine Quote von 50 Prozent.
Die CDU/CSU-Fraktion betonte, dass auch sie das Ziel eines höheren Frauenanteils in Aufsichtsräten teile. Dieser sei ”im Interesse der Wirtschaft und zusätzlich im Interesse der Frauen“. Doch für die Einführung einer verbindlichen Quote sei es zu früh. Innerhalb der Fraktion werde jedoch weiter über die richtigen Mittel diskutiert. Die Christdemokraten wiesen darauf hin, dass eine von den Grünen geforderte Datenbank für Bewerberinnen für Aufsichtsratsposten bereits existiere und vom Bund mit 500.000 Euro unterstützt werde.
Auch die FDP betonte, dass sie das politische Ziel einer besseren Repräsentation von Frauen unterstütze. Allerdings sei eine ”starre Quote“ kein geeignetes Mittel. Die Liberalen verwiesen auf einen Bericht, nach dem nicht für alle Unternehmen ausreichend geeignete Aufsichtsrats-Bewerberinnen zur Verfügung stünden.
Die SPD kritisierte, dass der Antrag sich nur auf Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen, nicht jedoch auf die einflussreichen Vorstände beziehe. Außerdem greife er andere wichtige Themen nicht auf, beispielsweise die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern: Der Unterschied betrage für gleichwertige Arbeit in Deutschland immer noch 23 Prozent, mahnten die Sozialdemokraten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Für redaktionelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Tel.: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr, freitags 8.30 bis
14.00 Uhr
Fax: +49 (0)30 227 36001
E-Mail:
vorzimmer.puk2@
bundestag.de