Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2010 > Höhe der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz soll gesetzlich fixiert werden
Ziel des Entwurfs ist es deshalb, einen solchen Abgabemaßstab, der bei der Aushandlung der Verträge zu beachten ist, gesetzlich zu verankern. Desweiteren soll klargestellt werden, dass auch Fernsehveranstalter zu dieser Filmabgabe verpflichtet sind. Die Bundesregierung plant, das FFG rückwirkend zu ändern, so dass es schon für den Zeitraum von 2004 bis 2008 gilt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Für redaktionelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Tel.: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr, freitags 8.30 bis
14.00 Uhr
Fax: +49 (0)30 227 36001
E-Mail:
vorzimmer.puk2@
bundestag.de