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Ferner enthält der Entwurf Anpassungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes der GKV und der Insolvenzsicherung von Wertguthaben für Altersteilzeit der Krankenkassenbeschäftigten. Die Regierung sieht in Folge eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschlands zudem Regelungsbedarf im Berufszulassungsrecht.
In ihrer Stellungnahme zur Gegenäußerung des Bundesrates verspricht die Regierung den Ländern zu prüfen, wie die Berufsgesetze der akademischen Heilberufe so angepasst werden können, dass auch Personen, die im Besitz einer Niedererlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz sind und ihre Ausbildung in Deutschland absolviert haben, einen Anspruch auf Approbation erhalten. Insbesondere würden weitere gesetzgeberische Maßnahmen im Zuge der Umsetzung der von der Bundesregierung im vergangenen Dezember beschlossenen Eckpunkte zur besseren Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen geprüft, heißt es weiter.
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