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Auch ist nicht vorgesehen, die Grenzkontrollen zur Schweiz zu intensivieren. Zollkontrollen seien primär auf die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ausgerichtet. Daher ”werden aufgrund aktueller Steueraffären keine gezielten zusätzlichen Kontrollen durchgeführt“, schreibt die Regierung. Es werde auch nicht angestrebt, Rechtsgrundlagen für den Einsatz offener optisch-technischer Mittel zu schaffen. Sollten Zollbeamte bei Kontrollen Erkenntnisse zur Steuervermeidung erlangen, würden diese an die zuständigen Landesfinanzverwaltungen weitergeleitet.
Zur Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung schreibt die Regierung, aus fiskalpolitischer Sicht sei diese in Paragraf 371 der Abgabenordnung geregelte Strafbefreiung ein Instrument zur ”Erschließung bisher verheimlichter Steuerquellen“. Damit könne sich der Fiskus eine andernfalls künftig unentdeckt bleibende Steuerquelle erschließen. In der Regelung komme aber auch das strafrechtliche Prinzip zum Ausdruck, dass eine tätige Reue, mit der die Wirkungen einer Tat rückgängig gemacht würden, dem Täter zugute kommen solle. Änderungen des Paragrafen 371 der Abgabenordnung müssten daher sowohl auf die fiskalpolitischen als auch die kriminalpolitischen Belange abgestimmt werden.
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