Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2010 > Bundesregierung: Deutsche Behörden haben keinen Zugang zu US-Terrorlisten
Wie die Regierung darin erläutert, haben die Vereinigten Staaten nach den Erfahrungen im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 die zuvor bei verschiedenen US-Behörden geführten Listen und Systeme zur Identifizierung bekannter und mutmaßlicher Terroristen in einer gemeinsamen ”Watchlist“, der ”Terrorist Screening Database“ (TSDB), zusammengeführt. Sie werde durch das ”Terrorist Screening Center“ (TSC) geführt, das auf der Grundlage der ”Homeland Security Presidential Directive 6“ (HSPD-6) geschaffen worden und eine dem FBI zugeordnete gemeinsame Einrichtung von Heimatschutz-, Justiz-, Außen-, Verteidigungs- und Finanzministerium sowie der CIA sei.
Die TSDB umfasse amerikanischen Darstellungen zufolge rund 400.000 Personen (Stand: Dezember 2009), heißt es in der Vorlage weiter. Die Datenbank enthalte Namen und andere Informationen zur Identifizierung von bekannten und mutmaßlichen Terroristen. Mutmaßliche Terroristen seien ”nach HSPD-6 Personen, die zumindest in dem begründeten Verdacht stehen, terroristische Handlungen oder Handlungen, die der Vorbereitung oder Unterstützung terroristischer Handlungen dienen oder mit terroristischen Handlungen im Zusammenhang stehen, zu begehen oder begangen zu haben“.
In die TSDB integriert worden sind laut Bundesregierung die ”No-Fly-List“ und die Selectee List“, die bereits seit den 1990er Jahren bestünden und nun eine Teilmenge der TSDB darstellten. Die ”No-Fly-List“ enthalte Personen, die als unmittelbare Bedrohung für die zivile Luftfahrt der USA angesehen werden. In die ”Selectee List“ würden Personen aufgenommen, die einer erweiterten Kontrolle unterzogen werden sollen.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, geben US-Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft darüber, ob eine Person in der TSDB geführt wird. Soweit jemand vermutet, fälschlich in der TSDB geführt oder mit einer dort geführten Person verwechselt zu werden, bestehe die Möglichkeit, sich im Rahmen des ”Travelers Redress Inquiry Program“ mit einer Beschwerde an das Department of Homeland Security (DHS) zu wenden. Im Rahmen dieses administrativen Beschwerdeverfahrens würden etwaige Einträge in der TSDB überprüft.
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