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Sofern Gesetzesvorlagen durch die Bundesregierung erarbeitet werden, stelle sie bereits im Vorfeld des parlamentarischen Verfahrens sicher, dass die von einer Regelung betroffenen Bevölkerungsgruppen in das Verfahren eingebunden werden, heißt es in der Vorlage weiter. Darüber hinaus habe die Bundesregierung in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien die Möglichkeit geschaffen, Gesetzentwürfe in das Internet einzustellen. Über die jeweilige Praxis entscheide das für das Gesetzgebungsverfahren zuständige Ressort ”im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und im Benehmen mit den übrigen beteiligten Bundesministerien“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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