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Zu dem von der SPD-Fraktion kritisierten Dauerschwebezustand beim Ankauf von Datenträgern mit Steuerdaten erklärte die Bundesregierung, an ihrer Haltung, solche Daten unter Beteiligung eines Bundeslandes aufzukaufen, habe sich nichts geändert. Die Steuerverwaltung sei entschlossen, steuerlich relevante Daten aufzukaufen. Zum Verfahren erklärte die Regierung, dass alle angebotenen Daten dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden müssten. Damit solle sichergestellt werden, dass Daten nicht doppelt angeboten und gekauft würden. Die Kosten des Ankaufs würden die Länder tragen. Der Bund könne sich gegebenenfalls beteiligen.
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