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Berlin: (hib/KTK/STO) Die Bundesregierung will trotz den Einwänden des Bunderates an der Einführung eines nationalen Stipendienprogramms festhalten. Das geht aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zu einem entsprechenden Gesetzentwurf ( 17/1942) hervor, der am Donnerstag vom Bundestag ohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen wurde. Der Regierungsentwurf sieht vor, bis zu acht Prozent der Studierenden in Deutschland mit einem nationalen Stipendienprogramm fördern. Die Koalitionsfraktionen hatten bereits Anfang Mai einen gleich lautenden Gesetzentwurf ( 17/1552) vorgelegt.
Den Ländern würden durch die Einführung des Stipendienprogrammes von 2010 bis 2013 Mehrkosten in Höhe von insgesamt 178 Millionen Euro entstehen. In seiner Stellungnahme forderte der Bundesrat vom Bund zusätzliche Unterstützung durch Anteile an der Umsatzsteuer für die Länder. Angesichts der angespannten Finanzsituation der Länder sollten neue Bund-Länder-Programme im Bildungsbereich unter einen Finanzierungsvorbehalt gestellt werden.
In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung, der Aufbau eines nationalen Stipendienprogramms entspreche ”der klaren Beschlusslage der Koalitionsvereinbarung“. Für Bildung und Forschung wolle der Bund bis 2013 zusätzlich 12 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Die mit dem nationalen Stipendienprogramm beabsichtigte ”Schaffung einer breiten, gesellschaftliche getragenen Stipendienkultur in Deutschland“ solle nicht unter einen Finanzierungsvorbehalt gestellt werden.
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