Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2010 > Im Bundestag notiert: Ehemündigkeitsalter
Berlin: (hib/AST/MPI) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, Minderjährigen das Recht zu geben, sich zu verheiraten. Insofern bedürfe es auch keiner entsprechenden Gesetzesänderung, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 17/2293) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/2046). Die Möglichkeit zur Befreiung vom Ehemündigkeitsalter sei ”zeitgemäÓ und die Eheschließungsfreiheit ein Teil der Grundrechte. Statistiken für Anträge auf die Befreiung vom Ehemündigkeitsalter habe die Regierung keine, da diese vom Statistischen Bundesamt ”nicht gesondert erfasst werden“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Für redaktionelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Tel.: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr, freitags 8.30 bis
14.00 Uhr
Fax: +49 (0)30 227 36001
E-Mail:
vorzimmer.puk2@
bundestag.de