Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > August 2010 > Im Bundestag notiert: soziale und ökologische Anforderungen bei der Vergabe von Aufträge
Berlin: (hib/HLE/BOB) International vereinbarte Grundprinzipien wie die Kernarbeitszeitnormen der Internationalen Arbeitsorganisation zum Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit gelten auch im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2633) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/2518). Bundesbehörden würden auch soziale und ökologische Anforderungen bei der Vergabe von Aufträge stellen.
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