Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > August 2010 > Regierung sieht Hinweise auf Mitnahmeeffekte beim Ausbildungsbonus
Berlin: (hib/ELA/MPI) Bei dem im Jahr 2008 eingeführten Ausbildungsbonus gibt es nach Darstellung der Bundesregierung ”deutliche Hinweise“ auf Mitnahmeeffekte durch die Wirtschaft. In einer Betriebsbefragung hätten 71 Prozent der geförderten Unternehmen angegeben, dass sie den Ausbildungsplatz auch ohne Förderung geschaffen hätten, heißt es in einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 17/2690). Ferner hätten 82 Prozent der Betriebe auch ohne den Ausbildungsbonus eine Altbewerberin oder einen Altbewerber eingestellt.
Der Ausbildungsbonus soll Anreize für Betriebe setzen, zusätzliche Ausbildungsplätze für Ausbildungssuchende mit Förderungsbedarf zu schaffen. Zur Gruppe der Förderungsbedürftigen zählen vor allem Altbewerberinnen und Altbewerber aus früheren Schulentlassungsjahren, aber auch Auszubildende nach Betriebsschließungen, Lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte.
Dem starken Rückgang der Altbewerberzahlen um insgesamt 140.000 in den Ausbildungsjahren 2006/2007 und 2008/2009 stünden nur 18.800 bis zum Ende des Ausbildungsjahres 2008/2009 bewilligte Anträge auf Ausbildungsbonus gegenüber, heißt es weiter. Es gebe Hinweise darauf, dass sich auf Bundesländerebene die regionalen Unterschiede bei der Inanspruchnahme des Ausbildungsbonus vor allem durch die Existenz alternativer Fördermöglichkeiten erklärten. Hinsichtlich der Ausgestaltung sei der Ausbildungsbonus allerdings zum großen Teil attraktiver als die meisten Landesprogramme. Nur in wenigen Bundesländern gebe es Konkurrenzprogramme, die mit attraktiveren Förderleistungen aufwarten können.
Den Beurteilungen der Gesprächspartner in den Fallstudien zufolge ist der Rückgang der Schulabgänger in den neuen Bundesländern so dramatisch, dass fehlende Ausbildungsplätze nicht mehr das Problem seien, schreibt die Regierung. Es sei angeregt worden, eher auf präventive Maßnahmen der Berufsorientierung und begleitende Maßnahmen, wie ausbildungsbegleitende Hilfen und sozialpädagogische Begleitung zu setzen.
Ein aktiver und strategischer Einsatz des Ausbildungsbonus seitens der Agenturen für Arbeit oder der Kammern sei eher die Ausnahme, heißt es in der Unterrichtung. Zum einen empfänden die befragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Ausgestaltung des Ausbildungsbonus als vergleichsweise kompliziert, was einer ”werbenden Platzierung“ im Wege stünde. Zum anderen bevorzugten einige Akteure ähnlich gestaltete Länderprogramme. Der Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit vermittele Ausbildungsplätze überwiegend stellenorientiert, schreibt die Regierung. Er versuche, auf eine gemeldete offene Ausbildungsstelle die am besten passenden Bewerberinnen und Bewerber vorzuschlagen. In diese Vermittlungslogik lasse sich der Ausbildungsbonus nur schwer integrieren.
Der Altbewerberstatus an sich scheint der Bundesregierung zufolge für die überwiegende Mehrheit der Betriebe kein entscheidendes Einstellungskriterium zu sein. In der Befragung hätten 90 Prozent der nicht geförderten Betriebe angegeben, dass der Altbewerberstatus im Bewerbungsprozess zunächst keine Rolle spielt. ”Unter den geförderten Betrieben geben 68 Prozent an, dass sie sich erst nach der Auswahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers um eine geeignete Fördermöglichkeit
bemühen. Erst dann erfahren viele Betriebe von der konkreten Maßnahme ”Ausbildungsbonus“, heißt es in der Unterrichtung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Für redaktionelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Tel.: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr, freitags 8.30 bis
14.00 Uhr
Fax: +49 (0)30 227 36001
E-Mail:
vorzimmer.puk2@
bundestag.de