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Berlin: (hib/CPW/MPI) Als Aufsichtsbehörde über die Luftfahrtunternehmen ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) kein ”rechtsdurchsetzendes Organ“ für Fluggäste. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/3107) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2917) schreibt, ist die alleinige Aufgabe des LBA die Verfolgung und Ahndung von Verstößen der Luftfahrtunternehmen. Die Behörde prüfe Anzeigen von Fluggästen und leite gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen das betroffene Luftfahrtunternehmen ein, heißt es in der Antwort weiter. Als Reaktion auf die Vorkommnisse in Berlin-Schönefeld im Dezember 2009, als mehrere hundert Fluggäste ”strandeten“, habe das LBA das Luftfahrtunternehmen easyJet kontaktiert und aktive Unterstützung der Fluggäste seitens des Luftfahrtunternehmens eingefordert.
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