Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010 > Bundesregierung: Rechtliche Bewertung der Roma-Abschiebungen aus Frankreich ist Aufgabe der EU-Kommission
Berlin: (hib/DIX/JOH) Die Bundesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, die Abschiebung von Roma aus Frankreich rechtlich zu beurteilen. Dies geht aus einer Antwort ( 17/3288) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/3018) hervor. Es sei Aufgabe der EU-Kommission als Hüterin der Verträge, die EU-Rechtskonformität nationaler Maßnahmen zu bewerten, schreibt sie darin.
Die Linksfraktion hatte die Bundesregierung gefragt, welche rechtliche Einschätzung sie zur Kritik des EU-Parlaments, Frankreich verletze mit den Abschiebungen von Roma einschlägiges Europarecht, habe.
Zur Aufforderung des Europäischen Parlaments an die Mitgliedstaaten, ”alle Ausweisungen an Roma unverzüglich auszusetzen“, schreibt die Regierung, sie habe diese zur Kenntnis genommen. Ausweisungsentscheidungen und Entscheidungen über die Beendigung des Aufenthalts seien von den ”zuständigen Behörden der Länder nach sorgfältiger Prüfung des jeweiligen Einzelfalls auf Grundlage des geltenden Rechts“ zu treffen. Dabei sei es ausgeschlossen, dass Roma aufgrund ihrer Ethnie ausgewiesen und abgeschoben würden.
Weiter heißt es in der Antwort, das Ausländerzentralregister erfasse die Staatsangehörigkeit von Ausländern, nicht jedoch ihre ethnische Zugehörigkeit. Daher könnten zu Ausweisungen von Bürgern der neuen EU-Mitgliedstaaten, welche der Minderheit der Roma zugerechnet werden, keine Zahlenangaben gemacht werden.
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