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Berlin: (hib/STO/AH) Vorstöße der Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes sind am Mittwochnachmittag Thema einer öffentlichen Sachverständigenanhörung des Innenausschusses. Zu der auf drei Stunden veranschlagten Veranstaltung, die um 15.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 200) beginnt, werden insgesamt sieben Vertreter erwartet.
Die SPD-Fraktion will mit der Änderung des Aufenthaltsgesetzes das Bleiberecht für langjährig in Deutschland geduldete Ausländer novellieren. Damit solle Ausländern, die bisher lediglich eine Aufenthaltserlaubnis ”auf Probe“ erhalten haben, eine gesicherte Perspektive geboten werden, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion (17/207). Zudem müsse die Praxis der sogenannten Kettenduldungen wirksamer eingedämmt werden, als es bislang der Fall sei.
Auch die Linksfraktion macht sich für eine Vermeidung der Kettenduldungen von in Deutschland lebenden Ausländern stark. Das Problem der über Jahre andauernden Kettenduldungen bestehe ungeachtet der gesetzlichen ”Altfallregelung“ vom August 2007 und zweier Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom November 2006 und 2009 fort, schreibt die Fraktion in einem Gesetzentwurf ( 17/1557).
Die Grünen-Fraktion dringt in ihrer Vorlage auf eine ”wirksame und stichtagsunabhängige“ Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz. Stichtagsregelungen führten immer wieder zu neuen humanitären Härtefällen, argumentiert die Fraktion in einem Antrag ( 17/1571). Notwendig sei daher eine ”dauerhafte gleitende Bleiberechtsregelung“, die auch auf künftige Fälle Anwendung finden könne.
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