Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010 > Umweltausschuss beschließt Änderung des Atomgesetzes
Berlin: (hib/AH/KT) In einer turbulenten Sitzung des Umweltausschusses haben die Abgeordneten am Dienstag Abend die von der Bundesregierung eingebrachten Entwürfe eines Elften und eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes ( 17/3051 und 17/3052) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP gebilligt. Die Fraktionen von SPD, Linkspartei und Bündnis 90/ Die Grüne stimmten dagegen.
Die Anträge für die Änderung des Atomgesetzes beinhalten zum einen die zusätzliche Gewährung von Rechten zur Elektrizitätsmengenerzeugung einzelner Kernkraftwerke sowie eine befristete Verlängerung der Laufzeiten der vorhandenen 17 Kernkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre. Dies leiste einen Beitrag, um in einem Übergangszeitraum die drei energiepolitischen Ziele Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit in Deutschland zu verwirklichen, heißt es in dem ersten Entwurf. In dem zweiten Entwurf wird unter anderem vorgeschlagen, dass wieder Enteignungen zum Zwecke der Errichtung von Anlagen zur Lagerung radioaktiver Abfälle möglich sein sollen. Eine Enteignung stelle nach dem Scheitern von Einigungsversuchen die Möglichkeit sicher, dass Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle eingerichtet werden können.
Immer wieder wurde im Laufe der Sitzung der Vorwurf der Opposition laut, dass es keine angemessene Zeit für Beratungen über die beiden Gesetzesentwürfe gegeben habe. Bevor die Entwürfe nacheinander zur Abstimmung aufgerufen konnten, stellten die Oppositionsfraktionen zahlreiche Anträge und unterstützen sich gegenseitig bei den Einzelabstimmungen. Bündnis 90/ Die Grüne hatten für jedes der 17 deutschen Atomkraftwerke einen einzelnen Änderungsantrag schriftlich eingereicht. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollten mit zwei unterschiedlichen Anträgen die Öffentlichkeit herstellen. Sie wurden dabei von der Fraktion Die Linke unterstützt. Außerdem sollte auf Wunsch der Opposition die Entscheidung über die Gesetzesentwürfe vertagt werden, da SPD und Bündnis 90/Die Grüne noch eine Beratung mit Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU), der zur Zeit auf der UN-Konferenz über biologische Vielfalt im japanischen Nagoya weilt, als ”zwingend notwendig“ verlangten. Die Linke unterstütze dies und beantragte zusätzlich eine Ladung von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP).
Alle Anträge von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke wurden mit den Stimmen der Mehrheit von CDU/CSU und FDP abgelehnt.
Die FDP-Fraktion warf der Opposition vor, sie würde ”Zeit schinden“. Um das Verfahren zu vereinfachen, kam aus der CDU/CSU-Fraktion der Vorschlag zunächst alle Anträge zur Geschäftsordnung vorzutragen, dann zu debattieren und dann einzeln darüber abzustimmen. Das erzürnte die Opposition. Die SPD-Fraktion warf den Regierungsfraktionen vor, sie hätten scheinbar ”nicht mal das Interesse zu hören, was wir beantragen“. Bündnis90/ Die Grüne attackierte CDU/CSU und FDP im Laufe des Abends mehrfach scharf und sprach von einem unwürdigen parlamentarischen Verfahren. Auch aus den Reihen der Linksfraktion hagelte es Kritik.
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