Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2010 > Freihafen Hamburg wird aufgelöst
Berlin: (hib/HLE/KT) Der Hamburger Freihafen soll aufgelöst werden. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung des Freihafens Hamburg ( 17/3353) zu, das 2013 in Kraft treten soll. Wesentliche Vorteile eines Freihafens seien bereits zum 1. Juli 2009 entfallen oder würden zum 1. Januar 2011 entfallen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Darüber hinaus habe sich herausgestellt, dass der seit 1888 bestehende Freihafen Hamburg in seiner jetzigen Form nicht mehr den wirtschaftlichen Anforderungen eines modernen Hafenbetriebes gerecht werde. ”Dass mit dem Terminal Altenwerder im Hamburger Hafen seit Jahren erfolgreich ein Terminal außerhalb der Freizone betrieben wird, zeigt, dass ein Hafen bereits jetzt den Belangen der Wirtschaftsbeteiligten entsprechen kann, ohne dass er den Status eines Freihafens besitzt“, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs.
Die FDP-Fraktion verwies in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf auf die Verunsicherung vieler Unternehmen und auch der Hafengesellschaft in Hamburg, weil die EU-Ausführungsverordnung zum EU-Zollkodex noch nicht vorliege. Diese Ausführungsverordnung müsse bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vorliegen, forderte die FDP-Fraktion.
Die SPD-Fraktion hatte trotz ihrer Zustimmung zur Auflösung Nachfragebedarf und erklärte, dass andere Häfen aus wettbewerblichen Gründen den Status des Freihafens behalten würden. Die Bundesregierung verwies demgegenüber darauf, dass die Auflösung von Hamburg selbst erbeten worden sei und diesem Wunsch nun gefolgt werde. Die Auflösung des Freihafens mache es möglich, vorhandene Flächen besser zu nutzen und Straßenverkehrsprobleme zu reduzieren. Auch der Freihafen Kiel sei bereits aufgelöst worden. Auf die Frage der SPD-Fraktion, ob Wilhelmshaven den Status eines Freihafens bekommen könne, sicherte die Regierung zu, diesen Wunsch gegebenenfalls sorgfältig zu prüfen.
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