Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2010 > SPD-Fraktion will straf- und zivilrechtliche Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch verlängern
Berlin: (hib/BOB/JOH) Die strafrechtliche Verjährungsfrist im Falle von sexuellem Missbrauch von Kindern soll nach dem Willen der SPD-Fraktion auf 20 Jahre erhöht werden. Gegenwärtig beträgt sie zehn Jahre. Die zivilrechtliche Verjährungsfrist soll auf 30 Jahre angehoben werden. Zurzeit sind es drei Jahre. Das sieht ein Gesetzentwurf der Sozialdemokraten ( 17/3646) vor. In der Begründung heißt es, die mittlerweile große Zahl aktuell bekannt gewordener Missbrauchsfälle der sechziger, siebziger und achtziger Jahre in kirchlichen, aber auch in nicht konfessionell gebundenen Einrichtungen belege, dass in Kinderjahren missbrauchte Opfer so massiv traumatisiert sein könnten, dass sie als Erwachsene erst nach Jahrzehnten in der Lage seien, ihr Schweigen zu brechen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Für redaktionelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Tel.: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr, freitags 8.30 bis
14.00 Uhr
Fax: +49 (0)30 227 36001
E-Mail:
vorzimmer.puk2@
bundestag.de