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Berlin: (hib/BOB/MIK) Warum das Auswärtige Amt die Regelung des ehemaligen Außenmisterin Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) rückgängig gemacht hat, dass ehemalige NSDAP-Mitglieder vom Auswärtigen Amt im Sterbefall grundsätzlich keinen Nachruf erhalten, ist unter anderem Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3929). Die Fraktion möchte auch wissen, ob die Regierung vorhat, im Anschluss an die Ergebnisse der Historikerkommission, auch die deutschen Botschaften in Ausland einer ähnlichen Untersuchung auf ihre die Vergangenheit in der NS-Zeit zu unterziehen.
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