Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2011 > Einsatz französischer Polizisten beim Castor-Transport aufgrund des Prümer Vertrages
Berlin: (hib/MPI) Der Einsatz zweier französischer Polizisten während des Castor-Transportes Anfang November 2010 ist aufgrund des so genannten Prümer Vertrages erfolgt. Artikel 24 dieses Vertrages über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sehe vor, dass Beamte der Vertragsparteien Frankreich, Belgien, Deutschland, Spanien, Luxemburg, Niederlande und Österreich mit der Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse in einem der Staaten betraut werden können, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/4323) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/4091). Die entsprechenden Beamten seien ”bei der Durchführung von Zwangsmaßnahmen an das innerstaatliche Recht“ desjenigen Staates gebunden, in dem sie eingesetzt werden.
Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage geschrieben, der französische Beamte, ”ein Angehöriger der Elite-Einheit CRS“, habe ”an einem Einsatz gegen Atomkraftgegner aktiv teilgenommen“. Dazu heißt es in der Antwort, im Aufgabenbereich der Bundespolizei hätten sich vom 4. bis zum 9. November 2010 zwei Einsatzbeobachter der französischen Police Nationale befunden. Es habe sich um Angehörige der Compagnies Républicaines de Sécurité (CRS) gehandelt, ”einer der deutschen Bereitschaftspolizei ähnlichen Polizeiorganisation“. Einer der französischen Beamten sei einer ”Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft als Einsatzbeobachter zugewiesen und hierzu in die Einheit eingegliedert worden“. Der Beamte habe Uniform und zusätzlich Schutzhelm, Körperschutzausstattung, Pistole sowie einen Schlagstock der Bundespolizei sowie Handschuhe mit Protektoren getragen. Der Zweck der Einsatzbeobachtung als integrierter Bestandteil einer operativen Einheit liege ”im Sammeln von taktischen Erfahrungen bei der Bewältigung herausragender Einsatzlagen“.
Den von der Linksfraktion erhobenen Vorwurf der Falschinformation weist die Bundesregierung in der Antwort zurück. Das Bundesinnenministerium habe in einer Sitzung des Innenausschusses am 10. November wahrheitsgemäß mitgeteilt, dass der Regierung zu diesem Zeitpunkt hinsichtlich der Anwesenheit von CRS-Angehörigen und deren Einsatz im Wendland beim Castor-Transport keine Erkenntnisse vorgelegen hätten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans Krump
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein
Für redaktionelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Tel.: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr, freitags 8.30 bis
14.00 Uhr
Fax: +49 (0)30 227 36001
E-Mail:
vorzimmer.puk2@
bundestag.de