Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2011 > Sanierung öffentlicher Gebäude soll Vorbildfunktion haben
Berlin: (hib/AH/MPI) Der Entwurf der Bundesregierung eines Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien (EAG EE, 17/3629) stößt bei Experten auf ein überwiegend positives Echo. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Björn Klusmann, nannte die Gesetzesvorschläge am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einen ”gangbaren Weg“. Die EU-Richtlinie, die mit dem Gesetzentwurf in nationales Recht umgesetzt werden soll, sieht unter anderem vor, dass Deutschland ein elektronisches Register einführt, um die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energien nachzuweisen. Außerdem sollen öffentliche Gebäude vom Jahr 2012 an eine Vorbildfunktion für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung übernehmen, was jährliche Investitionskosten von etwa 176 Millionen Euro verursacht.
Das Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Anke Tuschek, sprach sich unter anderem dafür aus, den Europaentwurf unverändert umzusetzen und mahnte, dass insbesondere die Informations-pflicht der Energiewirtschaft nicht darüber hinausgehen dürfe. Sie forderte, im Gesetz eine Acht-Wochenfrist für die Bearbei-tung der Anschlussbegehren festzuschreiben. In der Stellung-nahme des Bundesverbandes WindEnergie wird dagegen die Formulierung ”unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Wochen“ vorgeschlagen, um die Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Herman Albers, der Vertreter des Vereins, sprach sich außerdem für den Ausbau europäischer Offshore-Windenergieanlagen aus.
BEE-Geschäftsführer Klusmann kritisierte, dass es zu viele Aus-nahmen für die Sanierung öffentlicher Gebäude gebe. Für ihn reichten die Regelungen noch nicht aus. ”Es geht um eine Vorbildfunktion“, sagte Klusmann, doch wolle er auch niemanden überfordern. Ähnlich äußerte sich auch der Vertreter vom Bundesverband BioEnergie, Daniel Hölder. Er begrüßte zunächst den Regierungsentwurf und hielt ihn für ein ”wichtiges Signal“. Doch auch er gab zu bedenken, dass die Vorschriften für eine ”echte Vorbildfunktion“ nicht ausreichten.
Malte Schmidthals vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen forderte, eine Kombination von Nutzung erneuerbarer Energien und der energetischen Sanierung anzustreben. Bei der Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude müssten sowohl die praktische Umsetzung als auch die Sichtbarmachung sichergestellt werden. Seiner Ansicht nach reichen gesetzliche Vorgaben beim Klimaschutz nicht aus, die Maßnahmen müssten auch kontrolliert werden. Auch mahnte er eine Weiterbildung von Handwerkern und technischen Gebäudenutzern an.
Christian Noll (Deutsche Unternehmensinitiative) sprach sich für eine Kombination an Einsparung und Nutzung von erneuerbaren Energien aus. Er schlug vor, dass vor dem Austausch von Heizungsanlagen Sachverständige zu Rate gezogen werden und sagte, jeder Euro sei ”besser im deutschen Handwerk investiert, als in der Vergeudung von Energie“.
Kritik von mehreren Fraktionen gab es am Deutschen Städtetag, da der eingeladene Vertreter sich mit Hinweis auf Probleme bei der Deutschen Bahn kurzfristig entschuldigt hatte.
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