Auf Antrag eines Viertels seiner
Mitglieder ist der Bundestag verpflichtet, zur Vorbereitung von
Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe
Enquete-Kommissionen einzusetzen. Die Mitglieder der
Enquete-Kommission werden im Einvernehmen der Fraktionen
benannt. Enquete-Kommissionen bestehen aus Abgeordneten und
externen Sachverständigen. Sie legen dem Bundestag Berichte
und Empfehlungen bis zum Ende der Wahlperiode vor. Auf deren
Grundlage kann der nächste Bundestag darüber entscheiden,
ob die Enquete-Kommission ihre Arbeit fortsetzt.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/E/enquete.html
Stand: 13.10.2008