Die G 10-Kommission entscheidet von Amts
wegen als unabhängiges und an keine Weisungen gebundenes Organ
über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher
durch die Nachrichtendienste des Bundes (Bundesnachrichtendienst,
Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer
Abschirmdienst) durchgeführten
Beschränkungsmaßnahmen im Bereich des Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 des Grundgesetzes
(GG).