Navigationspfad: Startseite > Dokumente & Recherche > Datenhandbuch > 1. Bundestagswahlen > 1.1 Wahlgesetze und Wahlrechtsregelungen > 12. Wahlperiode (1990–1994)
Stand: 31.3.2010
Titel des Gesetzes |
eingebracht
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Inhalt |
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Elftes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes |
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Öffentliche Beratung des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung einer politischen Vereinigung als Partei für die Wahl, Zweidrittelmehrheit im Falle einer ablehnenden Entscheidung; Änderung der Grenzen der Bundestagswahlkreise auch bei Veränderung von Ländergrenzen nur noch durch besonderes Bundesgesetz; Neueinteilung und -beschreibung der Wahlkreise. |
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Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes |
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Umgliederung des Wohngebietes Holzdorf-Ost aus dem Wahlkreis 282 in Brandenburg in den Wahlkreis 288 in Sachsen-Anhalt als Folge geänderter Landesgrenzen. |
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Gesetz zur Aussetzung der Vorschriften über die repräsentative Wahlstatistik für die Wahl zum 13. Deutschen Bundestag |
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Keine Verwendung von nach Alter und Geschlecht gekennzeichneten Stimmzetteln für die Wahl zum 13. Bundestag. |
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Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes |
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Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Ausländer auf Bundesebene und Senkung des Wahlberechtigungsalters auf 16 Jahre. |
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Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes |
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Streichung der Fünf-Prozent-Klausel zur Wahl des 13. Bundestages, Einräumung der Möglichkeit von Präferenzstimmen für die Wähler auf den Landeslisten der Parteien. |
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Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes |
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Regionalisierung der Fünf-Prozent-Klausel wie bei der Wahl zum 12. Bundestag und Senkung der Fünf-Prozent-Klausel auf 3 Prozent bei der Wahl zum 13. Bundestag. |
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Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes |
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Aufhebung der Einschränkung „ein Jahr Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetz“ beim passiven Wahlrecht. |
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Quellen: Bis 15. WP: GESTA – Stand der Gesetzgebung; ab 16. WP: DIP – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge sowie Rechtsportal juris